§3 Zukunftssicherung


Die "Zukunftssicherung" ist ein integraler Bestandteil des österreichischen Einkommenssteuergesetzes (EStG) und ist in §3 des Gesetzes festgelegt. Sie bietet eine spezielle Form der Altersvorsorge, bei der Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens steuerbegünstigt in eine betriebliche Zukunftssicherungskasse einzahlen können.

Diese Form der Vorsorge ermöglicht es Arbeitnehmern, im Alter eine zusätzliche Altersvorsorge zu nutzen und somit das staatliche Pensionssystem zu ergänzen. Pro Jahr können bis zu 300 Euro steuerbegünstigt in diese Kasse investiert werden.

Die Zukunftssicherung dient daher als individuelle Altersvorsorge und ergänzt die staatliche Rente, indem sie den Arbeitnehmern eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für den Ruhestand bietet.